David Lauxmann
Rechtsanwalt
David Lauxmann berät und verteidigt Mandanten auf dem gesamten Gebiet des Strafrechts.
Sein Augenmerk liegt auf der Individualverteidigung. Zu seinen Mandanten zählen neben Privatpersonen Organe und Führungspersönlichkeiten des Wirtschaftslebens.
David Lauxmann verteidigt in sämtlichen Verfahrensstadien, einschließlich der Revision vor dem Bundesgerichtshof und den Oberlandesgerichten sowie der Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht.
David Lauxmann studierte Rechtswissenschaften an der Eberhard Karls Universität Tübingen und war Rechtsreferendar im Bezirk des Oberlandesgerichts Stuttgart. Im Rahmen eines ergänzenden Zertifikatsstudiengangs befasste er sich mit den Grundlagen der Rhetorik.
David Lauxmann verfügt über die Befähigung wissenschaftlich präzisen Arbeitens.
Studienbegleitend war er zunächst studentischer, anschließend wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Deutsches und Internationales Zivilverfahrensrecht der Eberhard Karls Universität Tübingen, Professor Dr. Björn Laukemann, Maître en droit.
Bereits im Rahmen seines Referendariats widmete David Lauxmann erhebliche Teile seiner Ausbildung der Strafverteidigung in einer renommierten Strafverteidigersozietät. Er wirkte in zahlreichen Umfangsverfahren mit. Er befasste sich vertieft mit Fragen des Revisions- und Betäubungsmittelstrafrechts sowie dem Recht der Verfassungsbeschwerde.
Externe Kooperation
Erfordert ein Mandat besondere Rechtskenntnisse außerhalb des Strafrechts oder gelangen wir im Einzelfall zur Überzeugung, dass Ihr Mandat in den Händen eines externen Spezialisten qualifizierter betreut werden kann, ziehen wir gerne einen ausgewiesenen Experten hinzu oder vermitteln Sie an einen jeweils qualifizierten Kollegen.
Wir nehmen Ihr Mandat ausschließlich an, wenn wir der Überzeugung sind, Ihnen in Ihrem konkreten Fall die bestmögliche Verteidigung bieten zu können.
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